OLG Köln: Entwarnung fĂŒr Fotografen â Kunsturhebergesetz findet auch nach Inkrafttreten der DSGVO Anwendung
Das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat in der Branche der Fotografen zu groĂer Verunsicherung gefĂŒhrt. Vor allem die Frage, ob fĂŒr die Veröffentlichung von Fotografien weiterhin die bisherigen Regelungen des nationalen Rechts Anwendung finden, oder dies nunmehr an weitere Voraussetzungen geknĂŒpft ist, stand dabei im Mittelpunkt. Das OLG Köln hat unlĂ€ngst eine klĂ€rende Entscheidung gefĂ€llt â zugunsten der Fotografen.
Gem. § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) dĂŒrfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Als Ausnahmen von diesem Grundsatz nennt § 23 Abs. 1 KUG spezielle Bildnisse, deren Veröffentlichung keiner besonderen Einwilligung bedĂŒrfen. Dies umfasst beispielsweise Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, solche auf denen Personen nur als Beiwerk zu sehen sind oder Bilder von Versammlungen und Ă€hnlichen VorgĂ€ngen, an denen abgelichtete Personen teilgenommen haben. Read more
