EU Datenschutz-Vertreter
(European Representative)
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, uns als EU-Vertreter für Ihr Unternehmen zu benennen. Unser zuverlässiges und erfahrenes Team unterstützt Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Wer braucht einen EU-Vertreter:
Unternehmen ohne Niederlassung in der EU, die jedoch personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, benötigen seit Mai 2018 einen Datenschutz-Vertreter in der EU. Art. 27 DSGVO schreibt einen solchen Datenschutz-Vertreter für folgende Fälle vor:
- Ihr Unternehmen bietet Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen an (unabhängig davon, ob es sich um kostenpflichtige oder kostenfreie Angebote handelt).
- Ihr Unternehmen beobachtet das Verhalten von Personen innerhalb der EU (z.B. durch Online-Tracking etc.).
Betroffen sind insbesondere Unternehmen aus der Schweiz, den USA und UK.
Unser Service:
- Stellung des EU-Datenschutzvertreters.
- Angabe unseres EU-Vertreters in Ihrer Datenschutzerklärung und sonstigen Dokumenten.
- Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen in der EU z.B. Kunden.
- Schnelle Weiterleitung sämtlicher Anfragen an Sie per E-Mail z.B. Auskunftsverlange von betroffenen Personen über ihre verarbeiteten Daten.
- Bei Bedarf auch Unterstützung bei der Beantwortung der Anfragen im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) / General Data Protection Regulation (GDPR).
- Formulierung konkreter Handlungsempfehlungen und anderweitige Unterstützung bei der Beantwortung von Anfragen.
- Hilfe bei Erstellung und Führung Ihrer Verarbeitungsverzeichnisse.
- Vorlage der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten Ihres Unternehmens auf Anfrage einer Aufsichtsbehörde.
- Unterstützung bei der Errichtung eines Datenschutz-Managementsystems (DSMS).
- Hilfestellung bei der Erfüllung der sonstigen Vorgaben der DSGVO.
Warum Sie sich für unseren Service entscheiden sollten:
- Die Benennung eines EU- Datenschutzvertreters ist verpflichtend nach den Vorschriften der EU-Datenschutzverordnung. Bei Verstößen gegen die Pflicht nach Art. 27 DSGVO droht ein Bußgeld von bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes gemäß Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO.
- Mit der Benennung unseres EU-Vertreters wird Ihr Unternehmen DSGVO-compliant. Das schafft Vertrauen bei Ihren Kunden und verschafft Ihrem Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil. Somit steigern Sie nicht zuletzt auch Ihren Umsatz.
- Der EU-Vertreter greift als Ansprechpartner für betroffene Personen unmittelbar in Ihre Geschäftsbeziehungen mit Ihren Kunden ein. Deshalb müssen Sie sich zu 100% auf Ihren Vertreter verlassen. Durch die jahrelange Betreuung von Online-Shops und anderen Mandanten im B2C-Bereich und Beratung im Datenschutzrecht verfügen wir über fundierte Erfahrung im Umgang mit Verbrauchern und deren Anliegen.
- Wir sprechen die Sprache Ihrer Kunden- im wörtlichen und übertragenen Sinne: Unser internationales Team spricht 6+ europäische Sprachen.
- Profitieren Sie zudem von unseren detaillierten Kenntnissen der nationalen Datenschutzgesetze vieler Mitgliedsstaaten sowie unseren Erfahrungen im Umgang mit Aufsichtsbehörden in verschiedenen Staaten der EU.
- Unseren EU-Vertreter zeichnet ein hohes Verständnis der besonderen wirtschaftlichen Anforderungen aus, vereint mit vertieften technischen Kenntnissen und vollwertigen juristischen Kenntnissen.
- Zertifizierung als Datenschutzbeauftragter (TÜV-Süd).
- Durch unsere flexiblen Modelle können wir den individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens in jedem Fall gerecht werden. Neben der Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen, stellen wir den externen Datenschutzbeauftragten und schulen Mitarbeiter.
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