Gesetzesentwurf: Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen
Lange hatte man darüber gesprochen, jetzt ist es soweit: Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung des Datenschutzrechts vorgelegt. Danach sollen Verbraucherverbände künftig gegen Unternehmen vorgehen können, wenn diese in für Verbraucher relevanten Bereichen gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Betroffen ist beispielsweise die Datenverarbeitung für Werbung, Persönlichkeitsprofile sowie Adress- und Datenhandel.
Bundesminister Heiko Maas begründet den Entwurf in einer aktuellen Pressemitteilung damit, dass die aktuelle Gesetzeslage aus Sicht von Verbrauchern unbefriedigend sei. Das Risiko, selbst ein Verfahren gegen solvente Unternehmen und deren Rechtsabteilungen anzustrengen, schrecke die meisten Verbraucher ab. Sie sollen sich deshalb künftig an Verbraucherorganisationen wenden können. Diese Verbände sind dann berechtigt, Abmahnungen auszusprechen und Unterlassungsklagen zu erheben.
Für Telemedien-Anbieter, Online-Händler und Werbetreibende wird die Neuregelung aus unserer Sicht massive Folgen haben. Bisher wird das Thema Datenschutz in vielen Unternehmen eher stiefmütterlich behandelt. Dies hat den Hintergrund, dass Datenschutzverstöße bisher nur auf drei Ebenen mögliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Folgen sind aus Sicht von Unternehmern entweder nur sehr abstrakt oder jedenfalls wenig schmerzhaft.
- Abmahnungen von Mitbewerbern sind im Bereich des Datenschutzrechts selten. Dies liegt erstens daran, dass nach wie vor nicht abschließend geklärt ist, ob und wenn ja welche Datenschutzverstöße überhaupt von Mitbewerbern abgemahnt werden können. Zweitens dürfte kaum ein Unternehmer mit absoluter Sicherheit sagen können, dass er selbst datenschutzrechtlich alles richtig macht. Wer selbst im Glashaus sitzt, wirft ungern mit Steinen.
- Überprüfungen durch die Datenschutzbehörden sind immer noch selten und haben sich bei Unternehmern bisher kaum als reelle Gefahr herumgesprochen. Auch wenn das Risiko insofern steigen dürfte (wir haben hierauf zuletzt hingewiesen), kennen die meisten Unternehmer Bußgelder in diesem Bereich allenfalls vom Hörensagen.
- Abmahnungen von Verbrauchern selbst kommen zwar gelegentlich vor, insbesondere wenn es um den Versand von E-Mail-Werbung ohne wirksame Einwilligung geht. Sie tun Unternehmern aber in der Regel nicht besonders weh. Zum einen unterwirft sich der Unternehmer hier nur gegenüber dem einzelnen Verbraucher; die Adress-Datenbank als ganze bleibt unangetastet. Zum anderen sind solche Abmahnung regelmäßig primär auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen gestützt. Das Datenschutzrecht tritt hier nicht besonders erschwerend daneben.
Wenn die gesetzliche Neuregelung in Kraft treten sollte, wird hier eine neue, vierte Ebene hinzukommen. Und die hat es in sich. Das Risiko einer Abmahnung durch Verbraucherverbände dürfte nicht nur wesentlich größer sein als die bisherigen Risiken. Die Folgen dürften auch erheblich schmerzhafter sein. Dies hat vor allem die folgenden Gründe:
- Nicht nur für Verbraucher dürfte die Hemmschwelle sinken. Auch Unternehmer könnten die neue Möglichkeit nutzen, Mitbewerber bei Verbraucherverbänden “anzuschwärzen”. Und zwar weitgehend anonym und ohne eigenes Kostenrisiko.
- Während Abmahnungen einzelner Verbraucher – wie gesehen – auf einzelne Datensätze (z.B. die E-Mail-Adressen des konkreten Verbrauchers) beschränkt sind, dürften Abmahnungen von Verbraucherverbänden künftig darauf zielen, die rechtswidrige Erhebung oder Nutzung von Daten (z.B. zum Zwecke der E-Mail-Werbung) generell zu untersagen. Hat ein Unternehmer dann eine Datenbank, die nicht hundertprozentig sauber ist, könnte diese im schlimmsten Fall komplett unbrauchbar werden.
Unternehmer sollten deshalb – spätestens jetzt – unbedingt prüfen, ob die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nach den Vorschriften des Datenschutzrechts erfolgt. Dies gilt insbesondere für Bereiche, in denen mit Verbrauchern unmittelbar in Kontakt getreten wird (z.B. Newsletter-Werbung). Wer hier schlampt, wird sich in Zukunft einem erhöhten Abmahnrisiko mit möglicherweise massiven Folgen aussetzen.