EuGH stĂ€rkt Bestandskundenwerbung â jedoch nur in engem Rahmen
Viele Unternehmen stehen regelmĂ€Ăig vor der Herausforderung, ihre Kunden effizient und rechtssicher per E-Mail ĂŒber neue Angebote zu informieren. Der EuGH hat nun erstmals konkretisiert, wann hierfĂŒr keine ausdrĂŒckliche Einwilligung erforderlich ist und wie weit der Begriff des âVerkaufsâ nach § 7 Abs. 3 UWG tatsĂ€chlich reicht. Die Entscheidung schafft dringend benötigte Rechtssicherheit, wirft aber gleichzeitig neue Fragen auf â insbesondere, wie Unternehmen ihre Prozesse bei der Registrierung und der Bestandskundenwerbung kĂŒnftig gestalten sollten.
