Auskunftsanspruch nach DSGVO kann Rechtsmissbrauch sein
GemÀà Art. 15 DSGVO haben betroffene Personen gegen Unternehmen einen Anspruch auf Auskunft ĂŒber die sie betreffenden personenbezogenen Daten. Dies soll den BĂŒrgern ermöglichen, sich “der Verarbeitung bewusst zu sein und deren RechtmĂ€Ăigkeit ĂŒberprĂŒfen zu können” (ErwĂ€gungsgrund 63 zur DSGVO). In der Praxis kommt es jedoch immer wieder vor, dass betroffene Personen den Auskunftsanspruch “zweckentfremden”, um Unternehmen zu gĂ€ngeln und um Aufwand zu produzieren, beispielsweise wenn sich ĂŒber unbezahlte Rechnungen gestritten wird. Dem haben mehrere Gerichte zuletzt einen Riegel vorgeschoben.