Datenschutzaufsicht: BuĂgeld bei unverschlĂŒsseltem Kontaktformular auf Website
Wie uns aus aktuellen Meldungen bekannt ist, beanstandet das Bayrische Landesamt fĂŒr Datenaufsicht (LDA Bayern) Webseiten, die mittels Kontaktformularen persönliche Daten abfragen und diese ohne HTTPS-VerschlĂŒsselung ĂŒbertragen. Das LDA Bayern ist unter anderem fĂŒr die Ăberwachung und die Einhaltung des Datenschutzrechts im nicht-öffentlichen Bereich in Bayern zustĂ€ndig. Read more
