EuGH stärkt Bestandskundenwerbung – jedoch nur in engem Rahmen
Viele Unternehmen stehen regelmäßig vor der Herausforderung, ihre Kunden effizient und rechtssicher per E-Mail über neue Angebote zu informieren. Der EuGH hat nun erstmals konkretisiert, wann hierfür keine ausdrückliche Einwilligung erforderlich ist und wie weit der Begriff des „Verkaufs“ nach § 7 Abs. 3 UWG tatsächlich reicht. Die Entscheidung schafft dringend benötigte Rechtssicherheit, wirft aber gleichzeitig neue Fragen auf – insbesondere, wie Unternehmen ihre Prozesse bei der Registrierung und der Bestandskundenwerbung künftig gestalten sollten.
