Zwingende Angabe des Geburtsdatums in Webshops rechtswidrig
Die Datenschutzaufsicht Niedersachsen hat erfolgreich gegen eine Online-Apotheke geklagt, die im Rahmen ihres Bestellprozesses das Geburtsdatum als zwingende Angabe abfragte. Diese Praxis verstöĂt gegen den Grundsatz der Datenminimierung, wie das NiedersĂ€chsische Oberverwaltungsgericht bestĂ€tigte.