Datenschutzerklärung

BGH stärkt „Recht auf Vergessenwerden“ im Handelsregister

Der Beschluss des Bundesgerichtshof vom 18. Februar 2026 (Az. II ZB 2/25) befasst sich mit einer zunehmend wichtigen Frage im Spannungsfeld zwischen Registerpublizität und Datenschutz. Es geht insbesondere um die Frage, ob personenbezogene Daten, die für eine Eintragung im Handelsregister nicht erforderlich sind, dauerhaft öffentlich zugänglich bleiben dürfen. Ausgangspunkt des Verfahrens war der Antrag zweier Geschäftsführer, die sich dagegen wandten, dass in den beim Handelsregister hinterlegten Dokumenten weiterhin ihre privaten Wohnanschriften sowie handschriftlichen Unterschriften abrufbar waren. Diese Informationen waren über das Registerportal für jedermann einsehbar, was aus Sicht der Betroffenen erhebliche Risiken für ihre Privatsphäre und Sicherheit mit sich brachte.

Weiterlesen

Jetzt beraten lassen

Kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes unverbindliches Gespräch.

FX Data

Verhoevenstrasse 4
81739 München