Nachdem europĂ€ische Unternehmen und Website-Betreiber lange darauf gewartet haben, ging es plötzlich doch ganz schnell: Am 10.07.2023 hat die EU-Kommission den lange angekĂŒndigten Angemessenheitsbeschluss fĂŒr das EU-US Data Privacy Framework erlassen. Damit ist der Nachfolger des Privacy Shields offiziell in Kraft und kann ab sofort als Grundlage fĂŒr Datentransfers an zertifizierte US-Unternehmen herangezogen. Hierdurch wird der Einsatz zahlreicher Software-Produkte wie beispielsweise Cloud-Dienste, Newsletter-Services oder auch Analysetools wieder deutlich einfacher – zumindest vorlĂ€ufig.
Hintergrund: Seit der EuropĂ€ische Gerichtshof im am 16.07.2020 in seinem Schrems II – Urteil das “Privacy Shield” Abkommen fĂŒr unwirksam erklĂ€rt hatte, waren transatlantische Datentransfers immer mit einem erheblichen Risiko verbunden. EuropĂ€ische Unternehmen, welche Dienste von US-Services wie Google, Microsoft, Facebook & Co. einsetzen wollten, mussten sicherstellen, dass diese durch “besondere MaĂnahmen” ein angemessenes Schutzniveau gewĂ€hrleisten. In der Praxis war dies kaum möglich. In der Folge erging eine ganze Reihe von Entscheidungen, in denen Tools wie Google Analytics oder MailChimp durch Datenschutzbehörden faktisch untersagt wurden.
KĂŒnftig können sich US-Unternehmen unter dem Data Privacy Framework zertifizieren lassen. HierfĂŒr mĂŒssen sie bestimmte DatenschutzgrundsĂ€tze einhalten. Hierzu zĂ€hlt beispielsweise die Pflicht, personenbezogene Daten zu löschen, wenn sie fĂŒr den Zweck, fĂŒr den sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind. AuĂerdem ist der Fortbestand des Schutzes zu gewĂ€hrleisten, wenn personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden. DarĂŒber hinaus sieht der neue Rechtsrahmen BeschrĂ€nkungen fĂŒr den Zugriff von US-Geheimdiensten auf DatenbestĂ€nde vor. Dieses Zugriffsrecht war einer der HauptgrĂŒnde, der zur UngĂŒltigkeit des Privacy Shields gefĂŒhrt hatte. KĂŒnftig sind solche Zugriffe auf das zum Schutz der nationalen Sicherheit notwendige und verhĂ€ltnismĂ€Ăige MaĂ zu beschrĂ€nken.
Durch den Angemessenheitsbeschluss wird die Verwendung US-amerikanische Softwareprodukte und Tools erheblich erleichtert. Ăbergangslösungen – wie beispielsweise den Datentransfer auf eine informierte Einwilligung gemÀà Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO zu stĂŒtzen – werden vorlĂ€ufig obsolet. Verbraucher- und DatenschĂŒtzer, allen voran der Ăsterreicher Max Schrems, haben allerdings bereits angekĂŒndigt, auch das Data Privacy Framework gerichtlich prĂŒfen zu lassen. Aus ihrer Sicht bestehen die Bedenken, die zur UngĂŒltigkeit des Pricacy Shields gefĂŒhrt hatten, auch beim neuen Abkommen fort. Die Entwicklung bleibt abzuwarten. Unternehmen ist zu empfehlen, die in den letzten Jahren erarbeiteten Konzepte und zusĂ€tzlichen SchutzmaĂnahmen nicht von heute auf morgen ĂŒber den Haufen zu werfen.
Bild: Midjourney