Hamburger Datenschutzbeauftragter erlässt Verwaltungsanordnung gegen Facebook
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gab heute in einer Pressemitteilung bekannt, eine Verwaltungsanordnung erlassen zu haben, die es Facebook untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Das Unternehmen soll zudem Daten löschen, die bereits von WhatsApp an Facebook übermittelt wurden.
Das Unternehmen hatte vor einiger Zeit angekündigt, Telefonnummern von WhatsApp-Usern an Facebook weiterzugeben und mit Nutzerprofilen zusammenzuführen. Der Datenschutzbeauftragte hält dies für rechtswidrig.
[…] ein solcher Austausch ist nur dann zulässig, wenn sowohl auf Seiten des Unternehmens, das Daten liefert (WhatsApp) als auch bei dem empfangenden Unternehmen (Facebook) eine Rechtsgrundlage dafür vorliegt. Facebook hat allerdings weder eine wirksame Einwilligung von den Nutzern von WhatsApp eingeholt, noch ist eine gesetzliche Grundlage für den Datenempfang vorhanden.
Seit einem Update im vergangenen August, enthalten die WhatsApp-Einstellungen eine vorausgewählte “Einwilligung” (Opt-Out), wonach der User der Datenweitergabe zustimme. Dieses Vorgehen dürfte die Anforderungen des deutschen und europäischen Datenschutzrechts an eine wirksame Einwilligung nicht erfüllen, welches grundsätzlich ein aktives “Okay” des Nutzers fordert (Opt-In).
Zudem stört sich der Datenschutzbeauftragte daran, dass Facebook beim Erwerb von WhatsApp vor zwei Jahren noch zugesichert hatte, keine Daten zwischen den Plattformen austauschen zu wollen. Dies sei eine Irreführung der Nutzer.
Unterstützung dürfte der Datenschutzbeauftragte von der Verbraucherzentrale erhalten. Diese hatte vor kurzem bekannt gegeben, WhatsApp wegen der Weitergabe der Daten abgemahnt zu haben. Auch die Verbraucherzentrale stützt ihre Ansprüche darauf, dass die Einwilligung des Nutzers zur Datenweitergabe nicht wirksam sei.
Da WhatsApp erwartungsgemäß keine Unterlassungserklärung abgeben dürfte, wird die Verbraucherzentrale voraussichtlich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Sollte hierzu eine Entscheidung ergehen, werden wir berichten.
Hintergrund: Die Verbraucherzentrale konnte WhatsApp abmahnen, da Verbraucherverbände seit Anfang diesen Jahres über ein erweitertes Verbandsklagerecht verfügen und Unternehmen nun auch wegen Datenschutzverstößen zu Lasten von Verbrauchern in Anspruch nehmen können. Wir hatten in zwei Beiträgen hierüber berichtet.