LG Hamburg und LG Bonn: 500 Euro Streitwert für DSGVO-Auskunft
Die Rechtsprechung bezüglich des Streitwerts von DSGVO-Auskunftsansprüchen ist bislang weitgehend uneinheitlich. Die Gerichte setzen in der Regel – meist ohne nähere Begründung – Werte irgendwo zwischen EUR 500,00 und EUR 5.000,00 an. Nun haben die Landgerichte Hamburg und Bonn in relativ aktuellen Entscheidungen jeweils Streitwerte von EUR 500,00 für die Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs gemäß Art. 15 DSGVO angenommen und diese vergleichsweise ausführlich begründet. Damit könnte ein erster Richtwert gesetzt sein.
