Die Schufa im Fokus

Der Europäische Gerichtshof hat jüngst ein wegweisendes Urteil in Bezug auf die Kreditwürdigkeitsprüfung durch Auskunfteien wie die Schufa gefällt. Das Urteil betrifft nicht nur die Funktionsweise von Kreditinformationssystemen, sondern hat auch weitreichende Implikationen für den Datenschutz und die Rechte der Verbraucher.

Hintergrund:

Die Schufa, als führende deutsche Auskunftei, sammelt und bewertet Daten zur Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. Dies ermöglicht Banken, Kreditgebern und anderen Finanzinstituten eine fundierte Entscheidungsgrundlage bei der Vergabe von Krediten. Das Problem ist jedoch das scheinbar anlasslose Sammeln und dauerhafte Speichern persönlicher Daten sowie die fehlende Transparenz zur Ausgestaltung des Scoringmodells.

EuGH-Urteil:

In seinem Urteil (Urt. v. 7.12.2023, Rechtssachen C-634/21) stellt der EuGH fest, dass die Verwendung von Scores in bestimmten Fällen eine automatisierte Entscheidung darstellt. Gemäß Artikel 22 Abs. 1 DSGVO hat der Verbraucher das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden. Laut dem Gericht soll das dann der Fall sein, wenn die Entscheidung eines Unternehmens über die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers maßgeblich durch den Schufa-Scores  beeinflusst wird.

Automatisierte Entscheidungsprozesse, wie sie in Kreditinformationssystemen oft verwendet werden, solle künftig einer menschlichen Überprüfung unterliegen. Dies soll sicherstellen, dass individuelle Umstände angemessen berücksichtigt werden und vor allem eine unangemessene Automatisierung vermieden wird.

Schufa selbst weist dies zurück:

Das weit überwiegende Feedback unserer Kunden lautet, dass Zahlungsprognosen in Form des SCHUFA-Scores für sie zwar wichtig, aber in aller Regel nicht allein entscheidend für einen Vertragsabschluss sind. Deshalb wird die große Mehrheit unserer Kunden SCHUFA-Scores weiterhin ohne Anpassung ihrer Prozesse nutzen können.

Der EuGH hebt in dem Urteil außerdem hervor, dass Verbraucher das Recht auf Transparenz und Zugang zu den sie betreffenden personenbezogenen Daten haben. Insbesondere müssen sie darüber informiert werden, welcher Algorithmus zur Bewertung ihrer Kreditwürdigkeit angewendet wird. Das Gericht betont die Bedeutung von klar verständlichen Entscheidungsgrundlagen, um den Verbraucherschutz zu stärken.

Folgen:

Einerseits kann das Urteil dazu führen, dass Unternehmen nun neben dem Schufa-Score vermehrt andere Nachweise von Kunden anfragen werden. Dies könnte zu einer Verzögerung in der Vertragsabwicklung führen.

Andererseits könnten die Unternehmer auch die Zustimmung der Kunden gem. Art. 22 Abs. 2 lit. c DSGVO einholen, um den Schufa-Score als Entscheidungsgrundlage heranzuziehen.

Fazit:

Das EuGH-Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher im Hinblick auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Es unterstreicht die Notwendigkeit von transparenten und nachvollziehbaren Prozessen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung. Diese Entwicklungen könnten einen wegweisenden Einfluss auf den Datenschutz im Bereich der Auskunfteien und darüber hinaus haben.

 

Foto von Avery Evans auf Unsplash

 

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