News

Bußgeld fĂŒr unzureichende DSGVO-Schulung von Mitarbeitern

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Nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung sind Unternehmen


LG Stuttgart: Postwerbung auch an Neukunden zulÀssig

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WĂ€hrend im B2C-Bereich digitale Werbeformen wie Newsletter


Haftung des GeschĂ€ftsfĂŒhrers fĂŒr DatenschutzverstĂ¶ĂŸe

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Ein Gastbeitrag unserer Praktikantin Mariya Popova Das


Auskunftsanspruch nach DSGVO kann Rechtsmissbrauch sein

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GemĂ€ĂŸ Art. 15 DSGVO haben betroffene Personen gegen Unternehmen


Bußgeld EUR 75.000,00 wegen Interessenskonflikt des internen Datenschutzbeauftragten

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Ein Gastbeitrag unserer Praktikantin Mariya Popova Die


LG MĂŒnchen I: Verwendung von Google Fonts unzulĂ€ssig

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In letzter Zeit rĂŒcken vermehrt Anwendungen in den datenschutzrechtlichen