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Ab € 49,- netto pro Monat

Ihr offizieller EU-Datenschutzvertreter

Vermeiden Sie EU Bußgelder. Sorgen Sie für Compliance nach den Europäischen Datenschutzvorschriften der Datenschutz-Grundverordnung.

  • Offizieller EU-Vertreter
  • Umfassender Kundensupport
  • Markenvertrauen

Ihre Vorteile

  • Offizieller EU-Vertreter
    Ihr offiziell bestellter EU-Vertreter gemäß Artikel 27 DSGVO. Wir bearbeiten alle Anfragen von EU-Aufsichtsbehörden und EU-Betroffenen und gewährleisten so die vollständige Einhaltung der DSGVO.
  • Umfassender Kundensupport
    End-to-End-Support – von Experten durchgeführt. Wir kümmern uns um die gesamte Kommunikation und bieten praktische Unterstützung in jeder Situation.
  • Markenvertrauen
    Bauen Sie Vertrauen bei Ihren Kunden auf. Die Einhaltung der DSGVO signalisiert Transparenz und Zuverlässigkeit und stärkt das Vertrauen in Ihre Marke weltweit.
Kostenloser Check

Benötigen Sie einen EU-Datenschutzvertreter?

Wenn Ihr Unternehmen eine App, einen Online-Shop oder einen cloudbasierten Dienst betreibt und Nutzer in der EU hat, ist die Ernennung eines EU-Vertreters oft gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann zu Geldstrafen von bis zu 4 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes führen. Holen Sie sich jetzt eine kostenlose, individuelle Compliance-Prüfung.

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Bewährte Verfahren / Fachwissen

Vertrauenswürdige Rechtsexpertise. Praktische Lösungen. Unser Team aus erfahrenen EU-Anwälten und zertifizierten Datenschutzbeauftragten bietet schnelle, geschäftsorientierte Unterstützung. Wir konzentrieren uns auf pragmatische, risikobasierte Lösungen, mit denen Sie die Vorschriften einhalten können, ohne Ihren Geschäftsbetrieb zu verlangsamen.

Benötigen Sie weitere Informationen?

Was ist ein EU-Datenschutzvertreter und welche Voraussetzungen muss er erfüllen?

Ein Datenschutz-Vertreter in der EU ist eine juristische oder natürliche Person, die in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen ist. Die Niederlassung muss sich in einem der EU-Mitgliedstaaten befinden, in denen sich die betroffenen Personen in der EU befinden. Die Bestellung beziehungsweise Ernennung muss schriftlich erfolgen.

Wer benötigt einen EU-Datenschutzvertreter?

In vielen Fällen ist die Ernennung eines EU-Datenschutzvertreter nicht optional, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß Artikel 27 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Unternehmen ohne physische Präsenz in der EU verpflichtet, einen EU-Datenschutzvertreter zu ernennen, wenn sie:

1) Waren oder Dienstleistungen für Personen in der EU anbieten – unabhängig davon, ob diese kostenpflichtig oder kostenlos sind oder
2) das Verhalten von Personen in der EU überwachen, beispielsweise durch Online-Tracking, Analysen oder Profiling.

Fordern Sie jetzt eine kostenlose, individuelle Compliance-Prüfung an.

Wie wähle ich den besten EU-Datenschutzvertreter aus?

Es ist in jedem Fall zu empfehlen, einen EU-Vertreter auszuwählen, der über ein tiefgreifendes Verständnis der juristischen, organisatorischen und technischen Aspekte des Datenschutzes verfügt, um auf Anfragen der Aufsichtsbehörden qualifiziert reagieren zu können.

Was sind die Aufgaben eines EU-Datenschutzvertreters?

Der EU Datenschutz-Vertreter ist Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen bei sämtlichen Anfragen im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Einhaltung der DSGVO.

Wir nehmen Ihnen die Einhaltung der EU-DSGVO ab – damit Sie sich auf die Führung und das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können.

Die FX-Data Dienste umfassen:

  • Offizielle Ernennung zu Ihrem EU-Datenschutzvertreter
  • Zentrale Anlaufstelle für EU-Aufsichtsbehörden und betroffene Personen
  • Wir bearbeiten Anfragen von Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen in Ihrem Namen
  • Klare, praktische Leitlinien, damit Sie die DSGVO einhalten können
  • Unterstützung bei wichtigen Compliance-Dokumenten, einschließlich Aufzeichnungen über Verarbeitungsaktivitäten (VVT)
  • Vertretung vor EU-Datenschutzbehörden, falls erforderlich.

Wer kann das Angebot für den EU-Datenschutzvertreter nutzen?

Unser Angebot richtet sich an juristische und natürliche Personen mit Sitz außerhalb der EU, die Daten von Personen verarbeiten, die sich in Deutschland und in anderen Staaten der EU befinden. Insbesondere Unternehmen in der Schweiz, UK, USA etc. Viele solche Unternehmen und Organisationen, aber auch einzelne Selbständige, benötigen gemäß Art. 27 DSGVO einen Datenschutz-Vertreter in der EU.

Was passiert, wenn ein Unternehmen keinen EU-Datenschutzvertreter benennt, obwohl dies erforderlich ist?

Die Nichtbenennung eines EU-Datenschutzvertreter stellt gemäß Artikel 27 an sich schon einen Verstoß gegen die DSGVO dar. Bei einem solchen Verstoß kann die EU-Aufsichtsbehörden gemäß Artikel 83 DSGVO hohe Bußgelder erheben – in der Regel bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

In der Praxis haben die Behörden bereits Geldbußen wegen des Fehlens eines Vertreters gemäß Artikel 27 verhängt (z. B. eine Geldbuße in Höhe von 525.000 € wegen der Nichtbenennung eines Vertreters in einem Fall zur Durchsetzung der DSGVO).

Kann einem Unternehmen die Geschäftstätigkeit in der EU untersagt werden, wenn es keinen Vertreter hat?

Ja. Zusätzlich zu Geldstrafen können die Aufsichtsbehörden die Einhaltung der Vorschriften verlangen, bevor geschäftliche Tätigkeiten im EU-Raum fortgeführt oder aufgenommen werden dürfen. Einige Durchsetzungsmaßnahmen können zu betrieblichen Einschränkungen führen, bis ein EU-Datenschutzvertreter ernannt ist.

Ist der EU-Datenschutzvertreter dasselbe wie ein Datenschutzbeauftragter (DSB)?

Nein. Ein EU-Vertreter gemäß Artikel 27 DSGVO ist ein lokaler Ansprechpartner und Vermittler für betroffene Personen und Behörden, er hat keine interne Compliance-Funktion. Ein Datenschutzbeauftragter (Artikel 37 DSGVO) überwacht die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen innerhalb des Unternehmens. Die beiden Funktionen unterscheiden sich und können abhängig von Ihren Verarbeitungsaktivitäten beide erforderlich sein.

Warum sollten Sie sich für FX Data entscheiden?

  • Bewährte Expertise und fundiertes Fachwissen im Bereich EU-Datenschutz.
  • Umfassender Support – minimaler Aufwand, keine Bürokratie.
  • Äußerst günstige Preise, schon ab € 49,- / Monat.
  • Ein vertrauenswürdiger und anerkannter EU-Datenschutzdienstleister.
  • Senken Sie Ihr EU-Compliance-Risiko.
  • Gewinnen Sie das Vertrauen von EU-Kunden.
  • Ein Ansprechpartner in der EU – wir kümmern uns für Sie darum.

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Kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes unverbindliches Gespräch.

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