Ein Gastbeitrag unserer studentischen Mitarbeiterin Mariya Popova
Die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bayern, Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben eine Checkliste zur Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen veröffentlicht. Hintergrund ist die geplante Überprüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen von Webhosting-Unternehmen durch die Aufsichtsbehörden. Auslöser dafür war die Vielzahl rechtswidriger Verträge.
Webseiten und Online-Shops werden in der Regel nicht vom Betreiber selbst gehostet, sondern auf Servern eines externen Hosting-Dienstleisters. Beim Aufruf der Seite werden personenbezogene Daten der Besucher erhoben und verarbeitet, insbesondere dessen IP-Adresse. Da der Hosting-Dienstleister hierbei im Auftrag des verantwortlichen Website-Betreibers tätig ist, handelt es sich um eine Auftragsverarbeitung. Zwischen dem Seitenbetreiber und dem Webhoster ist deshalb in jedem Fall eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung zu schließen. Dieser Vertrag muss natürlich den Vorschriften der DSGVO entsprechen.
Hierbei scheint es einige Unklarheiten zu geben, was oft zu rechtswidrigen Verträgen führt. So erhalten die Aufsichtsbehörden nach eigener Auskunft vermehrt Anfragen von Unternehmen, die von Webhostern Auftragsverarbeitungsverträge angeboten bekommen, die augenscheinlich nicht den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Auch wir sehen in unserer täglichen Praxis immer wieder veraltete oder sonst ungeeignete Muster-Auftragsverarbeitungsvereinbarungen, die offenbar häufig ungelesen oder ungeprüft unterzeichnet werden.
Die Aufsichtsbehörden nehmen die Nachfragen von Betreibern nun zum Anlass, verstärkt die Standardverträge von Webhostern zu prüfen (Pressemitteilung des BayLDA). Zudem haben sie eine Checkliste veröffentlicht, die es sowohl den Verantwortlichen, als auch den Webhostern erleichtern soll, eine rechtskonforme Auftragsverarbeitung auszugestalten.
Für Unternehmen stellt die Checkliste einen sinnvollen Anknüpfungspunkt für eine rechtliche Prüfung von Auftragsverarbeitungsvereinbarungen dar. Da die Liste naturgemäß nicht alle problematischen Aspekte abdecken kann und für die Beantwortung einzelner Fragen rechtliche oder technische Expertise erforderlich ist, kann es im Zweifel trotzdem ratsam sein, sich externe Unterstützung hinzuzuziehen.
Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte und Erkenntnisse der Checkliste zusammengefasst:
Weitere hilfreiche Informationen zur Auftragsverarbeitung finden Unternehmen auch auf einer Info-Seite des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht.