Bußgeld für unzureichende DSGVO-Schulung von Mitarbeitern

Nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung sind Unternehmen verpflichtet, ihre Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten zu schulen und zu sensibilisieren. Verfügt der Verantwortliche über einen Datenschutzbeauftragten, gehört die Mitarbeiterschulung zu dessen zentralen Aufgaben (vgl. Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die rumänische Datenschutz-Aufsichtsbehörde hat nun gegen ein Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von EUR 100.000,00 verhängt, weil dieses nicht nachweisen konnte, dass seine Mitarbeiter im Datenschutzrecht geschult wurden und an Schulungen auch aktiv teilgenommen haben.

Die Aufsichtsbehörde hielt in der Entscheidung fest, dass es nicht ausreicht, wenn das Unternehmen darlegt, dass generell Schulungen angeboten würden. Vielmehr müssen Unternehmen nachweisen können, dass (und welche) Mitarbeiter an diesen Schulungen aktiv teilgenommen haben. Es müsse dargelegt werden, dass die Mitarbeiter in die Lage versetzt würden, das erworbene Wissen in der Praxis auch anzuwenden.

Die Entscheidung der rumänischen Behörde zeigt erneut, dass die Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern ein wichtiges Element der DSGVO-Compliance eines Unternehmens ist. Bereits 2020 hatte der hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ein empfindliches Bußgeld wegen einer verspäteten Data-Breach-Meldung erlassen. Die Höhe des Bußgeldes wurde u.a. damit begründet, dass die Mitarbeiter wegen unterbliebener Schulungen gar nicht hätten wissen können, was im Fall eines Datenverlusts zu tun gewesen wäre.

Unternehmen sollten die Schulung und Sensibilisierung ihrer Mitarbeiter nicht auf die lange Bank schieben. Auch wenn die DSGVO nicht ausdrücklich feste Zyklen vorsieht, sollte eine jährliche Schulung die Regel sein. Neben unzähligen eLearning-Plattformen, die den Stoff aufbereiten und abprüfen, bietet sich die persönliche Wissensvermittlung durch einen Datenschutzbeauftragten an. Dieser kann auf die individuellen Anforderungen des Unternehmens und der zu schulenden Mitarbeiter eingehen.

Photo by Jason Goodman on Unsplash

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