Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat einem in München ansässigen Unternehmen untersagt, für den Versand von Newslettern den US-amerikanischen Dienstleister „Mailchimp“ zu nutzen. Dem Verbot vorausgegangen war eine Beschwerde durch einen Newsletter-Empfänger. Die Entscheidung hat für Unternehmen, welche Mailchimp oder einen anderen US-Mailingdienst nutzen, weitreichende Folgen.
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