Datenschutzerklärung

Die Schufa im Fokus

Der Europäische Gerichtshof hat jüngst ein wegweisendes Urteil in Bezug auf die Kreditwürdigkeitsprüfung durch Auskunfteien wie die Schufa gefällt. Das Urteil betrifft nicht nur die Funktionsweise von Kreditinformationssystemen, sondern hat auch weitreichende Implikationen für den Datenschutz und die Rechte der Verbraucher.

 

Hintergrund:

Die Schufa, als führende deutsche Auskunftei, sammelt und bewertet Daten zur Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. Dies ermöglicht Banken, Kreditgebern und anderen Finanzinstituten eine fundierte Entscheidungsgrundlage bei der Vergabe von Krediten. Das Problem ist jedoch das scheinbar anlasslose Sammeln und dauerhafte Speichern persönlicher Daten sowie die fehlende Transparenz zur Ausgestaltung des Scoringmodells.

EuGH-Urteil:

In seinem Urteil (Urt. v. 7.12.2023, Rechtssachen C-634/21) stellt der EuGH fest, dass die Verwendung von Scores in bestimmten Fällen eine automatisierte Entscheidung darstellt. Gemäß Artikel 22 Abs. 1 DSGVO hat der Verbraucher das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden. Laut dem Gericht soll das dann der Fall sein, wenn die Entscheidung eines Unternehmens über die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers maßgeblich durch den Schufa-Scores  beeinflusst wird.

Automatisierte Entscheidungsprozesse, wie sie in Kreditinformationssystemen oft verwendet werden, solle künftig einer menschlichen Überprüfung unterliegen. Dies soll sicherstellen, dass individuelle Umstände angemessen berücksichtigt werden und vor allem eine unangemessene Automatisierung vermieden wird.

Schufa selbst weist dies zurück:

Das weit überwiegende Feedback unserer Kunden lautet, dass Zahlungsprognosen in Form des SCHUFA-Scores für sie zwar wichtig, aber in aller Regel nicht allein entscheidend für einen Vertragsabschluss sind. Deshalb wird die große Mehrheit unserer Kunden SCHUFA-Scores weiterhin ohne Anpassung ihrer Prozesse nutzen können.

Der EuGH hebt in dem Urteil außerdem hervor, dass Verbraucher das Recht auf Transparenz und Zugang zu den sie betreffenden personenbezogenen Daten haben. Insbesondere müssen sie darüber informiert werden, welcher Algorithmus zur Bewertung ihrer Kreditwürdigkeit angewendet wird. Das Gericht betont die Bedeutung von klar verständlichen Entscheidungsgrundlagen, um den Verbraucherschutz zu stärken.

Folgen:

Einerseits kann das Urteil dazu führen, dass Unternehmen nun neben dem Schufa-Score vermehrt andere Nachweise von Kunden anfragen werden. Dies könnte zu einer Verzögerung in der Vertragsabwicklung führen.

Andererseits könnten die Unternehmer auch die Zustimmung der Kunden gem. Art. 22 Abs. 2 lit. c DSGVO einholen, um den Schufa-Score als Entscheidungsgrundlage heranzuziehen.

Fazit:

Das EuGH-Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher im Hinblick auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Es unterstreicht die Notwendigkeit von transparenten und nachvollziehbaren Prozessen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung. Diese Entwicklungen könnten einen wegweisenden Einfluss auf den Datenschutz im Bereich der Auskunfteien und darüber hinaus haben.

Weitere Artikel zum Thema

VG Hannover: Einsatz des Google Tag Managers nur mit vorheriger Einwilligung

Zahlreiche Websites nutzen den Google Tag Manager (GTM), um Dienste wie Google Analytics, Facebook Pixel oder andere Marketing-Tools einzubinden. Während der Tag Manager in aller Regel so konfiguriert wird, dass die Tags solcher Analyse- und Marketing-Tools erst nach Einwilligung des Users im Cookie Consent Banner ausgelöst werden, wird der GTM selbst häufig direkt beim Aufruf der Website geladen; also unabhängig vom Consent des Users. Das ermöglichte die einfache Einbindung auch nicht-einwilligungspflichtiger Dienste wie Cookie-Banner. Für diesen Komfort nahmen viele Website-Betreibende ein rechtliches Risiko in Kauf. Sie argumentierten, der GTM sei für den Betrieb der Seite „erforderlich“. Diese Auffassung wurde nun vom Verwaltungsgericht Hannover mit Urteil vom 19.03.2025 (Az. 10 A 5385/22) klar abgelehnt: Der GTM darf erst nach Einwilligung des Users geladen werden.

Update: EDSA nimmt Stellung zum Trans-Atlantic Data Privacy Framework

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses für das Trans-Atlantic Data Privacy Framework veröffentlicht. Darin werden die wesentlichen Verbesserungen, wie die Einführung von Anforderungen an Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit für die Datenerhebung, befürwortet. Kritisiert wird jedoch weiterhin das Festhalten am Instrument der Massenüberwachung und die fehlende Transparenz im Rechtschutzverfahren. Der endgültige Angemessenheitsbeschluss muss noch erlassen werden und würde die dringend benötigte Rechtssicherheit schaffen. Der Leitgedanke der Vereinbarung bleibt weiterhin ein der EU gleichwertiges Datenschutzniveau bei der Datenübermittlung in die USA sicherzustellen.

Jetzt beraten lassen

Kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes unverbindliches Gespräch.

FX Data

Verhoevenstrasse 4
81739 München