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Wir begleiten Sie rechtssicher durch den Datenschutz-Notfall

Soforthilfe bei Hacker-Angriff!

Wenn jede Stunde zählt: Cyberangriff, kompromittierter E-Mail-Account oder verdächtiger Zugriff? Wir unterstützen Sie sofort bei der datenschutzrechtlichen Bewertung, der DSGVO-Meldung und der Kommunikation mit Behörden und Betroffenen.

  • Schnelle Reaktion innerhalb der 72-Stunden-Frist
  • Rechtssichere DSGVO-Bewertung und Koordination mit IT
  • Prävention für die Zukunft
Jede Sekunde kann zählen
Ein Sicherheitsvorfall kommt meist unerwartet
Die DSGVO erlaubt kein Zögern Rasch handeln. Verlässlich umsetzen.

Wir unterstützen Sie dabei, schnell die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, größere Schäden zu verhindern, das Vertrauen Ihrer Kunden zu erhalten und Bußgelder zu vermeiden.

Hacking- und Phishing-Angriffe gehören mittlerweile zu den häufigsten Sicherheitsvorfällen in Unternehmen. Oft genügt eine kompromittierte E-Mail oder ein falscher Klick, um unbefugten Dritten Zugriff auf sensible Daten zu ermöglichen.

In dieser Situation stehen Unternehmen unter enormem Druck:

  • Unsicherheit über das tatsächliche Ausmaß
  • Zeitdruck durch die 72-Stunden-Meldepflicht nach DSGVO
  • Unklare Anforderungen der Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden
  • Sorge vor Bußgeldern, Reputationsschäden und Kundenvertrauensverlust

In dieser Situation ist es wichtig, auf schnelle und erfahrene Beratung zurückzugreifen.

Warum schnelle Hilfe entscheidend ist:

  • 72‑Stunden‑Deadline: Datenschutzverletzungen müssen unverzüglich gemeldet werden.
  • Beweissicherung: Jede Minute kann entscheidend sein, bevor Spuren verwischt werden.
  • Rechtliche Fallstricke: Falsche oder verspätete Meldungen riskieren hohe Bußgelder.
  • Technische Risiken: Der Angriff kann sich weiter ausbreiten.
  • Kommunikationsdruck: Kunden, Partner und Behörden erwarten klare Informationen.

Unsere Leistungen bei der Soforthilfe

1. Erstbewertung & Sofortmaßnahmen

  • Schnelle Ersteinschätzung des Vorfalls.
  • Abstimmung der ersten Schritte mit Ihrer IT.
  • Priorisierung der wichtigsten Sofortmaßnahmen.
  • Risikobewertung nach DSGVO‑Kriterien.

2. DSGVO‑Pflichten zuverlässig klären

  • Prüfung, ob eine Meldung an die Aufsichtsbehörde erforderlich ist.
  • Einschätzung, ob Betroffene informiert werden müssen.
  • Bewertung der Schwere und potenzieller Folgen des Angriffs.

3. Kommunikation mit Behörden

  • Erstellung der Meldung gemäß Art. 33 DSGVO.
  • Erstellung einer Strafanzeige an die zentrale Ansprechstelle Cyberkriminalität des Landeskriminalamtes.
  • Übernahme der gesamten Korrespondenz.
  • Ansprechpartner für Rückfragen der Behörden.

4. Unterstützung bei IT‑Forensik & Ursachenanalyse

(Kooperation Forensikern mit IT‑Dienstleistern)

  • Auswahl geeigneter Forensiker bei Bedarf.
  • Kooperation und Koordination der IT Dienstleister.
  • Was wurde kompromittiert?
  • Welche Daten waren betroffen?
  • Ist ein Abfluss nachweisbar?
  • Wie viele Personen / Datensätze sind potenziell betroffen?

5. Unterstützung bei der Betroffeneninformation

  • Erstellung rechtssicherer Informationsschreiben.
  • Abstimmung und Krisenkommunikation.
  • Formulierungen für Website‑Hinweise, Mailings oder Presse bei Bedarf.

6. Nachbereitung & Prävention

  • Durchführung einer Nachanalyse.
  • Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheitsarchitektur.
  • Einführung von 2‑Faktor-Authentifizierung.
  • Prüfung und Anpassung interner Prozesse.
  • Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeitenden (insb. zu Phishing).

Häufige Fragen

Was ist ein Datenschutz‑Vorfall?

Ein Datenschutz‑Vorfall liegt vor, wenn personenbezogene Daten unbeabsichtigt oder unbefugt offengelegt, verändert, verloren oder zugänglich gemacht werden. Dazu zählen z. B. gehackte E‑Mail‑Konten, kompromittierte Passwörter, versehentlich versendete Dateien oder technische Störungen, durch die Daten verloren gehen könnten.

Welche Vorfälle müssen an die Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet werden?

Eine Meldung ist erforderlich, wenn der Vorfall voraussichtlich ein Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen darstellt. Das ist z. B. der Fall, wenn sensible Daten betroffen sind, ein möglicher Datenabfluss nicht ausgeschlossen werden kann oder Angreifer Zugriff auf Systeme hatten. Wichtig: Die Meldung muss unverzüglich, spätestens innerhalb von 72 Stunden erfolgen.

Wann müssen betroffene Personen informiert werden?

Betroffene müssen informiert werden, wenn ein hohes Risiko für ihre Rechte und Freiheiten besteht. Dies ist etwa der Fall, wenn Angreifer Zugang zu personenbezogenen Kundendaten oder besonders sensiblen Informationen hatten. Die Information muss klar darstellen, welche Daten betroffen sind, welche Risiken bestehen und welche Schutzmaßnahmen empfohlen werden.

Sollte auch eine Strafanzeige erstattet werden?

Der unbefugte Zugriff auf Daten durch einen Hacker oder im Rahmen eines Phishing-Angriffs stellt regelmäßig auch eine Straftat dar. Auch wenn die Täter meist im Ausland sitzen und Ermittlungen der Polizei in der Regel ohne Ergebnis bleiben, empfehlen wir, neben der datenschutzrechtlichen Meldung auch eine Strafanzeige zu erstatten. Dies ist häufig schon deshalb erforderlich, weil die meisten Cyber- und Haftpflichtversicherungen in Versicherungsfällen grundsätzlich eine Anzeige bei der Polizei voraussetzen.

Zwischenzeitlich haben die Landeskriminalämter der Bundesländer zentrale Meldestellen für Straftaten im Internet eingerichtet, etwa die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des Bayerischen Landeskriminalamts. Dort können Hacker-Angriffe online angezeigt werden. Dem Betroffenen bleibt so der Gang zur Polizeidienststelle erspart.

Wir übernehmen für Sie nicht nur die Anzeige an die jeweilige Meldestelle, sondern koordinieren auch die anschließende Kommunikation zwischen LKA, der dann zuständigen Polizeiinspektion und etwaigen Zeugen (etwa Ihrem IT-Dienstleister).

Für wen eignet sich die Soforthilfe?

  • Kleine und mittelständische Unternehmen
  • IT‑Dienstleister und Systemhäuser
  • Handwerksbetriebe, Agenturen, Kanzleien
  • E‑Commerce und Dienstleister
  • Vereine und Verbände
  • Start-ups ohne interne Datenschutzabteilung

Gibt es Ausnahmen für kleine Unternehmen?

Nein. Die DSGVO gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch kleine Betriebe müssen Vorfälle melden und Betroffene informieren, wenn ein Risiko bzw. hohes Risiko besteht. Allerdings sind bei sehr geringem Risiko keine Maßnahmen erforderlich. Entscheidend ist also immer die Risikobewertung, nicht die Größe des Unternehmens.
Schnell, kompetent und erfahren

Wir sind im Notfall an Ihrer Seite

In den letzten Jahren haben wir bereits eine Vielzahl an Unternehmen beim Umgang mit Datenschutz-Vorfällen begleitet und unzählige Meldungen an die Datenschutz-Aufsichtsbehörden durchgeführt. So konnten wir nicht nur helfen Bußgelder zu vermeiden, sondern auch das Vertrauen der Kunden zu bewahren.

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