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Update: Angemessenheitsentscheidung zum Trans-Atlantic Data Privacy Framework

Nachdem US-Präsident Joe Biden am 07.10.2022 ein Dekret für ein neues Datenschutzabkommen zwischen den USA und der EU unterzeichnet hatte, erging nun der erwartete Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission. Darin stellte die Kommission fest, dass die USA ein der EU angemessenes Schutzniveau für die Datenübermittlung sicherstellen könne. Unter anderem sollen US-Unternehmen künftig verpflichtet werden, personenbezogene Daten nach der Übertragung zu löschen, wenn sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind. Daneben sollen EU-Bürger bei Verstößen ihre Beschwerde gegenüber einem neu geschaffenen US-Gericht für Datenschutz erheben können. Dadurch soll ein effektiver Rechtsschutz für EU-Bürger und die sichere Übertragung von transatlantische Datenströme gefördert werden.

Der österreichische Datenschützer Max Schrems, der mit seinem Vorgehen vor dem Europäischen Gerichtshof das Privacy Shield Abkommen gekippt hatte, äußerte sich kritisch gegenüber dem Entwurf:

Da sich der Entscheidungsentwurf auf die bereits bekannte Executive Order stützt, glaube ich kaum, dass diese einer Anfechtung vor dem Gerichtshof standhalten wird. Die Europäische Kommission scheint immer wieder ähnliche Entscheidungen zu erlassen, die einen eklatanten Verstoß gegen unsere Grundrechte darstellen.

noyb [Datenschutzorganisation von Max Schrems] erwägt rechtliche Schritte.

 

Wie geht es weiter?

Die Kommission hat ihren Beschlussentwurf dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) vorgelegt, um seine Zustimmung einzuholen. Nach Abschluss des Verfahrens kann der endgültige Angemessenheitsbeschluss erlassen werden. Das könnte bereits im Frühjahr 2023 geschehen.

 

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