Das Bayerische Landesamt fĂŒr Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat einem in MĂŒnchen ansĂ€ssigen Unternehmen untersagt, fĂŒr den Versand von Newslettern den US-amerikanischen Dienstleister âMailchimpâ zu nutzen. Dem Verbot vorausgegangen war eine Beschwerde durch einen Newsletter-EmpfĂ€nger. Die Entscheidung hat fĂŒr Unternehmen, welche Mailchimp oder einen anderen US-Mailingdienst nutzen, weitreichende Folgen.
Mailchimp gehört zu den populĂ€rsten Anbietern von Newsletter-Diensten, da die Software eine einfache Bedienung, sowie ein umfangreiches Funktionsspektrum verspricht. Es handelt sich bei Mailchimp um eine Software-as-a-Service-Lösung (SaaS), sodass die Software nicht auf den Servern nutzenden Unternehmens installiert wird. Die E-Mail-Adressen der EmpfĂ€nger werden stattdessen auf die US-amerikanischen Server von Mailchimp ĂŒbermittelt und dort verarbeitet.
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