BGH urteilt zu Cookie-Verwendung: aktive Einwilligung der Nutzer erforderlich
Der EuGH hatte bereits im Oktober 2019 mit der Entscheidung Az. C-673/17 vorgelegt und nun hat der BGH in seiner aktuellsten Entscheidung vom 28. Mai 2020 I ZR 7/16 zur „Cookie-Thematik“ für Recht erkannt, dass Website-Betreiber die aktive Einwilligung der Nutzer benötigen, wenn sie Cookies zur Speicherung und Analyse des Nutzerverhaltens auf ihrer Seite setzen wollen.
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