Neben der etwa bestehenden Verpflichtung zur Bennenung eines Datenschutzbeauftragten besteht die weitere wichtige Vorgabe der DSGVO, den zuständigen Mitarbeitern die Bedeutung der Arbeit mit personenbezogenen Daten zu vermitteln sowie die gesetzlichen Vorgaben. Gemäß Art. 39 Abs. 1 lit. b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gehört die Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeitern zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten.
FX Data bietet Schulungen für Unternehmensmitarbeiter sowie individuelle Beratung. Wir schulen sowohl Ihre Mitarbeiter, die in Erfüllung ihrer Aufgaben mit personenbezogenen Daten zu tun haben als auch den von Ihnen benannten internen Datenschutzbeauftragten. Die Schulungen können von allen Unternehmen gebucht werden, auch wenn wir nicht als Datenschutzbeauftragter benannt sind.
Für die Durchführung von Schulungen nutzten wir die „klassische“ Methode in Workshops. In unseren Räumen halten wir regelmäßig Schulungen für je bis zu acht Teilnehmer an. Ist der Bedarf größer, können wir die Schulung auch in Ihrem Unternehmen vor Ort halten. Daneben können Schulungen auch als Webinar gebucht werden. Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung.
Unser Ansatz stellt sicher, dass der Schulungsaufwand individuell an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens und die Ihrer Mitarbeiter angepasst werden kann.
Die Standard-Schulung ist in vier Themenblöcke aufgeteilt:
Modul A: Grundlagen des Datenschutzes Anwendungsbereich und Regelungsgehalt der DSGVO; Grundbegriffe; personenbezogene Daten; Verarbeitungsvorgänge; Grundsätze der Datenverarbeitung (Datenminimierung, Zweckbindung etc.); Rechtsgrundlagen; Sanktionen bei Verstößen |
Modul B: Kunden- und Beschäftigtendatenschutz
Rechtsgrundlagen der konkreten Verarbeitungsvorgänge; Betroffenenrechte; Prozesse zum Umgang mit Betroffenenanfragen; Informationspflichten |
Modul C: Datenschutz im Marketing
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung im Marketing; Schwerpunkt: Einwilligung; Werbewiderspruch; konkrete Werbeformen und Anwendungsbeispiele (z.B. E-Mail-Marketing, Social-Media, Cookies, Postwerbung) |
Modul D: Datenschutz im Unternehmen
Grundzüge der Datensicherheit; technische und organisatorische Maßnahmen; Privacy by Design and Default; Dokumentations- und Rechenschaftspflichten; Funktion des Datenschutzbeauftragten; Datenpannen; Datenweitergabe an Dritte; Joint Controllership |
Die Schulung jedes Moduls nimmt grundsätzlich etwa 45 bis 60 Minuten in Anspruch. Zudem besteht selbstverständlich die Möglichkeit von Rückfragen.
Je nach dem zur Verfügung stehenden zeitlichen Rahmen können entweder alle Themenmodule an einem Tag geschult werden, oder die Schulung wird auf mehrere Veranstaltungen aufgeteilt. Im Rahmen der ersten Veranstaltung sollte jedoch in jedem Fall Modul A enthalten sein, da dort Grundlagen vermittelt werden, die für das Verständnis der Blöcke B, C und D erforderlich sind. Es ist aus unserer Sicht auch nicht zwingend erforderlich, dass jeder Mitarbeiter bei der Schulung jedes Moduls anwesend ist. Vielmehr kann differenziert werden, welches Thema für welchen Mitarbeiter relevant ist.
Hinsichtlich des zeitlichen und inhaltlichen Rahmens bestehen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, welche wir gerne mit Ihnen abstimmen. Die Wissensvermittlung ist aus unserer Sicht am effektivsten im persönlichen Gespräch in kleineren bis mittelgroßen Gruppen. So besteht für Ihre Mitarbeiter die Möglichkeit Fragen zu stellen und es können praktische Anwendungsfälle gemeinsam erörtert werden.
Wir stimmen – gerne auch telefonisch – mit Ihnen ab, welche Module für welche Mitarbeiter relevant sind und wie die Schulung organisiert werden könnte.
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