Unternehmen ohne Niederlassung in der EU, die jedoch personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, benötigen seit Mai 2018 einen Datenschutz-Vertreter in der EU (Art. 27 DSGVO). Betroffen sind insbesondere Unternehmen aus der Schweiz, den USA und demnächst auch UK.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, uns als EU-Vertreter für Ihr Unternehmen zu benennen.
Wir sind dabei Ihre Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen bei Anfragen im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) / General Data Protection Regulation (GDPR).
Sie können FX Data in Ihrer Datenschutzerklärung und anderswo als Datenschutz-Vertreter aufführen. Anfragen per Briefpost oder E-Mail an Ihre Datenschutz-Vertreterin werden per E-Mail an Sie weitergeleitet, zum Beispiel wenn eine betroffene Person Auskunft über ihre bearbeiteten Daten verlangt.
Sprechen Sie uns an und erfahren Sie weitere Informationen über unser Angebot.