Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses für das Trans-Atlantic Data Privacy Framework veröffentlicht. Darin werden die wesentlichen Verbesserungen, wie die Einführung von Anforderungen an Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit für die Datenerhebung, befürwortet. Kritisiert wird jedoch weiterhin das Festhalten am Instrument der Massenüberwachung und die fehlende Transparenz im Rechtschutzverfahren. Der endgültige Angemessenheitsbeschluss muss noch erlassen werden und würde die dringend benötigte Rechtssicherheit schaffen. Der Leitgedanke der Vereinbarung bleibt weiterhin ein der EU gleichwertiges Datenschutzniveau bei der Datenübermittlung in die USA sicherzustellen.
In einer Pressemitteilung äußerte sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber wie folgt:
Wir sehen den Willen, ein angemessenes Schutzniveau für Betroffene, deren personenbezogenen Daten an Unternehmen in die USA übermittelt werden, zu schaffen. Deutliche Fortschritte gibt es insbesondere im Bereich des Government Access für Zwecke der nationalen Sicherheit. Bedenken haben wir, ob die neuen Regelungen in allen Punkten ein Schutzniveau gewährleisten, das den EU-Datenschutzstandards der Sache nach gleichwertig ist.
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